Der Kampf um die Sonderabgabe auf flüssigen Zucker
Die gesundheitspolitische Debatte in Berlin gewinnt an Schärfe: Während das deutsche Gesundheitssystem unter den astronomischen Kosten ernährungsbedingter Zivilisationskrankheiten stöhnt, steht die Einführung einer gezielten Sonderabgabe auf stark zuckerhaltige Erfrischungsgetränke erneut im Fokus der Bundespolitik. Was in Ländern wie Großbritannien, Frankreich oder Mexiko längst zum Alltag gehört, trifft in Deutschland auf ein tief gespaltenes politisches und wirtschaftliches Umfeld.
Die Dimension des Problems ist durch aktuelle Erhebungen des Robert Koch-Instituts (RKI) klar belegt. Demnach nehmen die Menschen hierzulande täglich im Schnitt rund 95 Gramm Zucker zu sich – fast das Doppelte der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Höchstmenge von 50 Gramm. Rund ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung gilt als adipös, womit Deutschland zu den europäischen Spitzenreitern bei starkem Übergewicht zählt. Die Folgekosten für die Behandlung von Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Gelenkschäden belaufen sich jährlich auf zweistellige Milliardenbeträge.
Flüssiger Zucker gilt Medizinern dabei als besonders gefährlich. Anders als feste Nahrung sättigen Limonaden, Eistees und Energydrinks kaum, führen aber zu abrupten Blutzuckerspitzen und einer kontinuierlichen Überversorgung mit leeren Kalorien. Genau hier soll eine steuerliche Lenkungswirkung ansetzen, wie sie von Medizinverbänden und Verbraucherschützern seit Jahren vehement gefordert wird.
Internationale Vorbilder: Was Großbritannien und Mexiko vormachen
Dass fiskalische Anreize das Konsumverhalten und vor allem die Rezepturen der Hersteller nachhaltig verändern können, belegen die Erfahrungen aus dem Ausland. Als Paradebeispiel gilt die 2018 in Großbritannien eingeführte »Soft Drinks Industry Levy«. Das britische Modell setzt auf ein Stufenmodell: Je höher der Zuckergehalt pro 100 Milliliter, desto höher die fällige Abgabe für den Hersteller. Das Resultat war bemerkenswert: Innerhalb weniger Jahre sank der durchschnittliche Zuckergehalt in britischen Softdrinks um mehr als 28 Prozent, da die Konzerne massenhaft Rezepturen anpassten, um die Abgabe zu umgehen.
In Mexiko wiederum, einem Land mit traditionell extrem hohem Limonadenkonsum, führte eine 2014 eingeführte Sondersteuer zu einem messbaren Rückgang des Verkaufs zuckergesüßter Getränke um über sieben Prozent im ersten und fast zehn Prozent im zweiten Jahr. Gleichzeitig stieg der Absatz von ungesüßtem Mineralwasser signifikant an. Beide Beispiele demonstrieren, dass Abgaben nicht primär als Konsumentenstrafe wirken müssen, sondern als Hebel zur industriellen Produktreformulation dienen können.
Was bedeutet das für deutsche Verbraucher und die Wirtschaft?
Für die Verbraucher in Deutschland würde eine solche Steuer voraussichtlich zweierlei bedeuten: Zum einen könnten klassische Rezepturen von Cola und Limonaden spürbar teurer werden, sofern die Hersteller die Steuer direkt an den Handel weiterreichen. Zum anderen dürfte das Angebot an zuckerreduzierten oder gänzlich ungesüßten Alternativen im Supermarktregal sprunghaft ansteigen.
Die deutsche Lebensmittel- und Getränkeindustrie warnt indessen vor erheblichen Verwerfungen. Branchenverbände argumentieren, eine Sonderabgabe greife unverhältnismäßig in die unternehmerische Freiheit ein, stigmatisiere einzelne Produkte und gefährde Arbeitsplätze im Mittelstand. Zudem wird der Vorwurf des »Nanny-States« laut – einer Bevormundung mündiger Bürger, die selbst über ihre Ernährung entscheiden sollten. Verbraucherschutzorganisationen wie Foodwatch halten dagegen: Freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie hätten über Jahrzehnte hinweg kaum messbare Erfolge gebracht.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Hoher Konsum: Deutsche nehmen täglich durchschnittlich 95 Gramm Zucker auf, empfohlen sind maximal 50 Gramm.
- Gesundheitliche Lage: Rund 25 Prozent der Erwachsenen in Deutschland sind adipös – eine der höchsten Raten in Europa.
- WHO-Leitlinie: Die Weltgesundheitsorganisation rät zu einer Sondersteuer von mindestens 20 Prozent auf zuckerhaltige Getränke.
- Erfolgreiche Vorbilder: Großbritannien reduzierte den Zuckergehalt in Getränken durch eine Herstellerabgabe um 28 Prozent.
- Wirtschaftsfront: Industrie und Handel lehnen die Steuer ab und plädieren weiterhin für freiwillige Reduktionsstrategien.
Hintergründe und Zusammenhänge: Das Scheitern der Freiwilligkeit
Um die aktuelle Debatte zu verstehen, lohnt ein Blick auf die bisherige deutsche Strategie. Die von früheren Bundesregierungen initiierte »Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie« setzte weitgehend auf unverbindliche Zielvereinbarungen mit der Lebensmittelwirtschaft. Wissenschaftliche Zwischenbilanzen ernüchterten jedoch: Während bei einigen wenigen Produkten leichte Zuckerreduktionen erzielt wurden, blieb die breite Masse der stark gesüßten Kinder- und Lifestyle-Getränke nahezu unverändert.
Gesundheitsökonomen betonen zudem die asymmetrische Verteilung der Kosten. Während Konzerne mit zuckerreichen Produkten hohe Margen erwirtschaften, wird die finanzielle Last der Folgeerkrankungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen auf die Allgemeinheit abgewälzt. Eine Abgabe würde dieses Marktversagen korrigieren, indem die externen Kosten der ungesunden Ernährung zumindest teilweise internalisiert werden.
Ausblick und offene Fragen
Auf dem Weg zu einer möglichen Umsetzung bis 2026 bleiben grundlegende Fragen offen. Umstritten ist insbesondere, ob eine Abgabe als reine Herstellerabgabe nach britischem Vorbild gestaltet wird oder als direkte Verbrauchssteuer an der Kasse. Eine rein fiskalische Maßnahme, die lediglich Staatseinnahmen generiert, stößt auch bei Befürwortern auf Skepsis. Entscheidend wird sein, ob die generierten Einnahmen zweckgebunden verwendet werden – etwa zur Finanzierung von kostenlosem, gesundem Schulessen oder zur Senkung der Mehrwertsteuer auf frisches Obst und Gemüse.